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Mehrwertsteuer im Online-Shop: Abmahnung wegen unzureichender Angaben?


Enthält der Produktpreis die Mehrwertsteuer oder nicht? In Online-Shops muss das für den Käufer stets ersichtlich sein. Doch reicht es zum Beispiel, in den AGB auf die Mehrwertsteuer hinzuweisen?

Ein Urteil des Landgerichtes Bochum sagt: Nein! Im verhandelten Fall wurde ein eBay-Händler von einer Mitbewerberin abgemahnt, da beim Bestellvorgang in seinem Shop nicht ersichtlich war, ob die angegebene Preise die MwSt. beinhalten. Um Informationen darüber zu finden, mussten Käufer erst mehrere Seiten nach unten scrollen und einen Reiter "Versand und Zahlungsmethoden" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Anklicken öffnen. Die Klägerin sowie das Gericht erkannten hierin einen Verstoß gegen die einschlägige Preisangabeverordnung (PAngV).

Die Mehrwertsteuer im Online-Shop nicht gut sichtbar anzugeben, kann rechtliche Konsequenzen haben - Blackbit

Platzieren Sie Ihre Mehrwertsteuer-Angaben gut sichtbar

Ein Hinweis auf die MwSt. reicht nicht aus, wenn der Bestellvorgang auch ohne Einsicht dieses Hinweises abgeschlossen werden kann. Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie Ihre Angaben zur MwSt. also nicht in den AGB "verstecken", sondern im Bestellprozess vollständige Preisangaben machen. Die MwSt.-Angaben müssen sich eindeutig dem Angebot zuordnen lassen sowie deutlich lesbar und leicht erkennbar sein. Die Shop-Software xt:Commerce ist der deutschen Gesetzgebung angepasst. Achten Sie besonders bei der Auswahl eines Online-Shop Systems aus dem Ausland, ob sich die gesetzlichen Vorgaben erfüllen lassen. Aber Vorsicht ist trotzdem geboten, auch wenn die Shop-Software grundsätzlich die Anforderungen des Gesetzgebers und des Verbraucherschutzes erfüllt, muss Ihre Agentur die Vorgaben beispielsweise bei der Erstellung von Templates berücksichten.


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